Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Andreas Sauter
Als Privatpraxis arbeite ich mit allen privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen zusammen.
Zunächst vereinbaren wir Termine für eine oder mehrere probatorische Sitzungen und ggf. Diagnostik. Diese Termine werden von den Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe in der Regel ohne Antragstellung übernommen, ebenso eine ggf. notwendige Akutbehandlung.
Sollte die gemeinsame Entscheidung sein, dass eine Psychotherapie begonnen werden soll, muss diese bei den Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen beantragt werden. Bei dieser Beantragung unterstütze ich Sie gerne.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Behandlung selber zu bezahlen. Derzeit liegt der Satz nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) bei 100,55 € / Therapiestunde.
Gesetzlich versicherte Patienten, die bei Vertragspsychotherapeuten nachweisbar keinen Therapieplatz gefunden haben, können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung für die Behandlung in meiner Praxis beantragen.